So kann Ihr Welpe den Sommer genießen

wenn es wärmer wird,

ist jeder gerne draußen.

Aber der Sommer kann für einen Welpen gefährlich sein.

Er kennt die Gefahren nicht und braucht Ihre Hilfe.



Das Sonnenbad:

Wahrscheinlich wird Ihr Welpe allzu gerne in der Sonne liegen, also müssen Sie aufpassen, dass er sich nicht überhitzt oder gar einen Sonnenbrand bekommt. Ermutigen Sie ihn, sich während der Mittagshitze in den Schatten zu legen oder bringen Sie ihn ins Haus. Er darf auch nicht zu viel Zeit in einem Gewächshaus verbringen. Wenn es heiß ist, sollte er immer Zugang zu einem kühlen, schattigen Ort haben.

Weiße Hunde mit dünnem Fell, blassen Ohren und/oder Nasen können besonders anfällig für einen Sonnenbrand sein. Ihr Tierarzt berät Sie gern über Sonnenschutzmittel, falls Ihr Welpe gefährdet ist. Selbstverständlich wird er Ihnen nur ungiftige Mittel empfehlen, denn Hunde lecken sich instinktiv alles Fremde vom Fell und von der Haut. Wenn Sie eine ungewohnte Wunde an Ihrem Welpen entdecken, bitten Sie Ihren Tierarzt, sie sich anzusehen, denn es könnte Hautkrebs sein. Wird er frühzeitig entdeckt, kann Hautkrebs erfolgreich entfernt werden.



Sommerspaziergänge:

Wenn Sie bei heißem Wetter mit Ihrem Welpen spazieren gehen, sollten Sie immer einen Napf und Wasser mitnehmen. Halten Sie regelmäßig an und lassen Sie ihn trinken und sich abkühlen. Wenn Hunde zu lange extremer Hitze ausgesetzt sind, können sie Hitzeschäden erleiden. Werden diese nicht behandelt, kann der Hund kollabieren und ins Koma fallen. Wenn Sie glauben, dass Ihr Hund einen Hitzeschaden erlitten hat – zu den Symptomen gehören übermäßiges Hecheln und Sabbern – baden Sie ihn in kühlem Wasser, wickeln Sie ihn in feuchte Tücher und wenden Sie sich umgehend an Ihren Tierarzt.



Sommererfrischungen:

Bei heißem Wetter verliert Ihr Welpe durch das Hecheln viel Flüssigkeit und braucht mehr Wasser also sonst. Achten Sie darauf, dass immer frisches Wasser in seinem Napf ist und stellen Sie ihm außerhalb der Küche einen weiteren Napf hin. Nicht vergessen: An heißen Tagen verdunstet Wasser schneller als sonst, füllen Sie es also immer wieder auf. Zum Futter: Enfernen Sie Reste, um eine Verunreinigung durch Fliegen zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass das Futter bei den hohen Temperaturen nicht schlecht wird. 

 
Sommerparasiten:

Bei heißem Wetter gibt es jede Menge Parasiten, achten Sie also auf Flöhe und Zecken. Kontrollieren Sie das Fell regelmäßig und vergessen Sie dabei das "Hundebett" nicht! Ihr Tierarzt gibt Ihnen Tipps zu vorbeugenden Mitteln.



Sommerwunden:

Wahrscheinlich gehen Sie im Sommer häufiger mit Ihrem Welpen spazieren. Deshalb sollten Sie ihn regelmäßig auf Schnitte und Wunden untersuchen, denn sie entzünden sich schnell, wenn sie unentdeckt bleiben. Grassamen können sich tief in Ohren und zwischen den Pfoten einlagern oder sogar die Haut durchdringen, wandern und Infektionen auslösen. Lassen Sie Ihren Welpen vom Tierarzt behandeln und holen Sie sich nötigenfalls Rat. Pflegen Sie sein Fell etwas häufiger und regelmäßig, dann werden Sie kleine Verletzungen sicher rechtzeitig entdecken.



Stiche:

Verspielte Welpen finden Insekten jeder Größe unwiderstehlich und werden versuchen sich alle, die sie finden, mit dem Maul zu fangen. Wenn Ihr Welpe im Maul oder Hals gestochen wird oder Sie das Gefühle haben, dass er allergisch auf Stiche reagiert, bringen Sie ihn sofort in die Notaufnahme des nächsten Tierarztes.



Sommervergiftungen:

Im Sommer wird Ihr Welpe gerne in Schuppen oder Garagen herumstreunen. Achten Sie darauf, dass Gartenchemikalien sicher und unerreichbar aufbewahrt werden. Lassen Sie Ihren Welpen im Haus, wenn Sie den Rasen oder Pflanzen besprühen oder Schneckengift verteilen.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass sich Ihr Welpe vergiftet haben könnte, bringen Sie ihn umgehend zum Tierarzt. Nehmen Sie auch die Verpackung des Mittels mit, mit dem er wahrscheinlich in Kontakt gekommen ist. Das hilft Ihrem Tierarzt, schnell das geeignete Gegenmittel zu finden

 

Das tut man keinem Hund an!

 

Wer seinen Hund im geschlossenen Auto an der Sonne

brüten lässt,

gilt als Tierquäler und muss mit massiven Bussen oder sogar Haft rechnen.

Auch ein spaltbreit geöffnetes Fenster ist für Hunde keine Rettung vor der Hitzefalle Auto. 
Man sieht es immer wieder: In einem hermetisch verriegelten Auto unter brütender Sonne hechelt ein Hund vor sich hin und wartet auf den Teufel, der ihn in dieser Lage zurückgelassen hat.
Wie man das einem Tier auch nur für kurze Zeit antun kann, ist unbegreiflich. Denn eigentlich sollte jedem Autofahrer klar sein, dass sich ein geschlossenes Auto an der prallen Sonne im Innenraum innert kürzester Zeit auf Temperaturen von bis zu 60, 70 Grad aufheizen kann. Solche Hitze wirft auch den stärksten und gesündesten Hund nach wenigen Minuten um und lässt ihn unter Umständen nicht wieder zu sich kommen: Kreislaufkollaps! Auch spaltbreit geöffnete Fenster helfen in so einer Situation einem Tier nicht.

Gilt als Tierquälerei

Wird ein Hundehalter erwischt, wie er seinen «Liebling» im geschlossenen Auto an der Sonne zurücklässt, droht ihm eine Busse in der Höhe bis zu 20 000 Franken oder im schlimmsten Fall eine Haftstrafe (bei nachgewiesener Absicht beispielsweise). Ein in einem Auto eingeschlossener Hund muss übrigens nicht den Hitzetod sterben, damit der Hundehalter bestraft werden kann. Das Bundesgericht hat 1992 entschieden, dass Tierquälerei bereits gegeben ist, wenn ein Tier wegen fehlender oder ungenügender Fürsorge erheblich leidet und sein Wohlbefinden stark beeinträchtigt ist.

Das sagt das Gesetz

Kann einem Tier in Not von aussen Stehenden geholfen werden? Zum Beispiel, indem man eine Seitenscheibe einschlägt? Ja, das ist möglich, und zwar ohne gerichtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Grundsätzlich gilt aber:
Zuerst die Polizei rufen. Erst wenn ersichtlich ist, dass diese nicht rechtzeitig auf dem Platz ist, um dem Tier zu helfen, darf zur so genannten «notwendigen Selbsthilfe» gegriffen werden (OR Art. 52 Abs. 3).
Wenn Sie dabei – also zum Beispiel beim Einschlagen eines Seitenfensters – die nötige Sorgfalt walten lassen und nicht die ganze Seite des Autos zertrümmern, besteht keine gesetzliche Ersatzpflicht für den angerichteten Schaden.
Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Hundehalter sein Tier nicht absichtlich schmachten lässt; demzufolge handeln Retter solcher Tiere sogar mit der «mutmasslichen Einwilligung des Tierhalters». Vor dem Gesetz gelten Sie in so einer Situation in der Juristensprache als «Geschäftsführer ohne Auftrag» (OR Art. 419 ff). Zudem bewahren Sie den Hundehalter vor dem Begehen einer Straftat, nämlich der (zumindest fahrlässigen) starken Vernachlässigung seines Vierbeiners (TSchG Art. 27 Abs. 2).



Hier das richtige Vorgehen, wenn in einem Auto ein Hund entdeckt wird, der offensichtlich leidet:
Sofort Polizei alarmieren.
Erst selber eingreifen, wenn ersichtlich ist, dass die Polizei zu spät kommen wird.
Anzeichen dafür sind sehr starkes Hecheln des Hundes, hilfloses Herumspringen im Auto, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Mattigkeit, Apathie oder gar Bewusstlosigkeit des Tieres.
Legen Sie einen befreiten Hund in den Schatten, befeuchten Sie seinen Körper und die Beine mit nassen Tüchern, die Mundhöhle mit Wasser. Weiter gehende Behandlungen sollten einem Tierarzt überlassen werden.
Wichtig: Erstellen Sie ein Protokoll zum Sachverhalt und zu Ihrer Handlungsweise. Das ist wichtig, falls der Autohalter gegen Sie ein Verfahren wegen Sachbeschädigung anstrengt.


Haben Sie bei der Rettung des Hundes nur beschädigt, was wirklich nötig war, um dem Tier zu helfen, haben Sie vor Gericht nichts zu befürchten.
Diesen Artikel finden Sie auch in der Ausgabe 27/2006 der «Automobil Revue»

 


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